Ehepaar unterwegs mit dem Elektromobil

Der Elektro-Scooter im Straßenverkehr

18.06.2019
Fabian Kösters

Ein Elektro-Scooter, oft auch einfach nur „Elektromobil“ genannt, hilft bei den täglichen Besorgungen. Es bietet Mobilität und Bewegungsfreiheit beim Einkaufen, bei bei Ausflügen und im Urlaub. Kurz gesagt: Es ist ein Fahrzeug „für draußen“. Mit dem Scooter fährt man auf öffentlichen Straßen und Wegen, daher gilt natürlich auch die Straßenverkehrsordnung. Elektro-Scooter mit einer Höchstgeschwindigkeit von 6 km/h dürfen mit Schrittgeschwindigkeit auf Fußwegen und in Fußgängerzonen genutzt werden.

Mit dem Elektro-Scooter in die »Öffis«?

Lange Zeit herrschte Unklarheit darüber, ob und bis zu welcher Größe und Gesamtgewicht ein Scooter in Bus & Bahn benutzt werden darf. Hier gab es auch regionale Unterschiede in den verschiedenen Verkehrsverbünden der Kommunen – eine unschöne Situation für Menschen, die auf den Elektro-Scooter angewiesen sind. Seit Ende 2017 gibt es nun für Busse des öffentlichen Nahverkehrs eine einheitliche Regelung. Die zugelassenen Modelle werden mit einer blauen Plakette gekennzeichnet. Diese wird vom Hersteller angebracht oder liegt dem Gerät zum „selberkleben“ bei.

Der Elektro-Scooter muss diesen Anforderungen für den ÖPNV entsprechen:

  • Fahrzeuglänge max. 120 cm, Breite 70 cm.
  • Vier Räder.
  • Das Gesamtgewicht darf mit Fahrer nicht mehr als 300 kg betragen.
  • Die Bremse muss zugleich auf beide Räder einer Achse Wirkung haben. Eine Überbrückung der Wirkung durch ein Differential ist nicht zulässig.
  • In der Bedienungsanleitung des Herstellers muss ein Hinweis zur Nutzung in Bussen des ÖPNV enthalten sein.
  • Das Elektromobil muss rückwärts in einen Bus gesteuert werden können.
  • Eine Feststellbremse ist erforderlich.
Eine blaue Plakette, die im ÖPNV zugelassene Scooter kennzeichnet und ein MovingStar Elektro-Scooter SC 150

Busfahrer müssen – ausreichend Platz im Bus vorausgesetzt – Elektromobil-Fahrer mitnehmen, die das Fahrzeug ärztlich verschrieben bekommen haben oder einen Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen »G« vorweisen können. Für Straßen- oder U-Bahnen gibt es bisher keine verpflichtende Regelung.

Welche Scooter können im Bus mitgenommen werden?

Die Stellplätze in Zügen, Straßenbahnen und Bussen sind auf Geräte mit den Maßen 120 cm Länge und 70 cm Breite ausgelegt. Die MovingStar Scooter SC 100 und SC 150 sowie der Scooter SC 200 können im Bus mitgenommen werden, da sie den vorgegebenen Abmessungen entsprechen. Auch alle Elektro-Rollstühle entsprechen den Vorgaben.

Wann braucht man einen Führerschein für das Elektromobil?


Ihre Fragen zu Elektromobilen beantworten wir auf der Seite Häufig gestellte Fragen zu Elektromobilen (FAQ)!

Grundsätzlich wird für die meisten Elektromobile kein Führerschein benötigt. Sie dürfen ab 15 Jahren, in Ausnahmefällen auch bereits von jüngeren Personen, gefahren werden. Diese benötigen eine Ausnahmegenehmigung, die bei den Behörden vor Ort beantragt werden kann. Seit dem Jahr 2002 ist für Elektro-Scooter mit einer Spitzengeschwindigkeit über 15 km/h der Führerschein Klasse AM erforderlich. Dieser kann ab 16, in manchen Bundesländern ab 15 Jahren erworben werden. Hierfür muss zusätzlich ein Sehtest und ein Erste-Hilfe-Kurs absolviert werden. Diese Fahrerlaubnis ist auch als »Rollerführerschein« bekannt, da auch Zweiräder mit Verbrennungsmotor bis 50 cm2 gefahren werden dürfen. Die alltäglichen Besorgungsgänge, Spazierfahrten usw. sind aber mit einem Elektromobil unter 15 km/h gut zu meistern. Achten Sie darauf, dass das Elektromobil in den Bussen des ÖPNV genutzt werden darf, wenn Sie diese regelmäßig nutzen. Faltbare Elektromobile können zusammengefaltet sowohl in den öffentlichen Verkehrsmitteln als auch ganz einfach im Auto transportiert werden.

Elektromobil versichern

Eine Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung ist notwendig bei Elektromobilen, die über 6 km/h fahren. Sie sind auch nicht über die KFZ-Versicherung mitversichert, die eventuell für einen PKW besteht. Wie für Mofas gibt es ein Nummernschild für diese Elektromobile, das Versicherungskennzeichen. Elektromobile bis 6 km/h sind in der Regel über die normale Haftpflichtversicherung abgesichert. Um kein Risiko einzugehen, erkundigen Sie sich bei Ihrer Versicherungsgesellschaft, ob diese auch für das Elektromobil gilt.

 
Veröffentlicht am 18.06.2019, zuletzt aktualisiert am 4.6.2025 
 


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